Informationen zur Ausbildung beim Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und UmgebungHier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Ausbildung in unserem Betrieb.
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| Kurzübersicht |
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Fahrtkosten
Die Fahrtkosten zur Berufsschule bzw. überbetrieblichen Ausbildungsstätte bis zur Höhe der Kosten einer FahrÂkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verÂkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) werden den Auszubildenden vom Wasser‑/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung (EigenÂbetrieb) erstattet. MöglichÂkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z. B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen.
Fahrtkosten „zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen“ (Zwischen- bzw. Abschlussprüfung) werden, soweit die Prüfungen nicht in Arnstadt stattfinden, ebenfalls erstattet.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich eine Ausbildung beim Wasser‑/AbwasserÂzweckverband Arnstadt und Umgebung absolvieren kann?
Schulische Leistungen
Für alle Berufe, die im Eigenbetrieb des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung ausgeÂbildet werÂden, sind hohe theoretische und auch praktische Leistungen zwingende Voraussetzung. Deshalb sind (sehr) gute schulische LeistunÂgen besonders wichtig. Für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung müssen wir minÂdestens einen guten Realschulabschluss (der NotendurchÂschnitt im Jahreszeugnis der Klasse 9 sowie im Halbjahreszeugnis der Klasse 10 muss 2,0 oder besser sein) voraussetzen.
Bewerberinnen und Bewerber, deren schulische Leistungen diese Anforderung erfüllen, müssen in der Regel zuÂnächst einen schriftlichen Eignungstest absolvieren. Das Ergebnis des schriftlichen Eignungstests entscheidet dann darüber, mit welÂchen Bewerberinnen und Bewerbern noch ein persönliches Gespräch (Vorstellungsgespräch) stattfindet.
Persönliche Eignung
Eine weitere Voraussetzung neben (sehr) guten (schulischen) Leistungen ist, dass die Bewerberinnen und BewerÂber auch die „persönliche“ Eignung für den künftigen Ausbildungsberuf mitbringen. Dies bedeutet nicht nur, dass die Bewerberinnen und Bewerber überhaupt tatsächlich Interesse für den Ausbildungsberuf haben sollten (und sich für die Ausbildungsstelle in unserem Unternehmen z. B. nicht nur bewerben, weil eine Ausbildung im „WunschÂberuf“ vielleicht nicht möglich ist).
Gesundheitliche Eignung
Auch die gesundheitliche Eignung für eine Ausbildung in unserem Betrieb muss gegeben sein. Wer beiÂspielsweise unter Klaustrophobie („Platzangst“) leidet, sollte von einer Ausbildung beim Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung absehen. Bei der Ausübung dieser BeÂrufe müssen unsere Beschäftigten nämlich teilweise in enge Schächte einsteigen oder es müssen (unterirdische) Regenrückhaltebecken gewartet und/oder gereinigt werden. (Regenrückhaltebecken sind [unterirdische] SpeiÂcherräume zur kurzfristigen Rückhaltung von in die Kanalisation eingeleiteÂtem Regenwasser. Sie dienen der Entlastung der Kanalisation bei starkem Regen.)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt ohnehin, dass Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, nur beschäftigt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worÂden sind (sogenannte Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von dieÂsem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Deshalb muss die Bewerberin/der Bewerber, der/dem wir nach AbÂschluss des Auswahlverfahrens für eine Ausbildungsstelle schließlich die Zusage erteilt haben, durch eine entÂsprechende ärztliche Bescheinigung die geÂsundheitliche Eignung für den vorgesehenen AusbilÂdungsÂberuf nachweisen. Ohne eine solche Bescheinigung dürÂfen wir keinen Ausbildungsvertrag abschließen.
Den Vordruck für die Erst- und auch die Nachuntersuchung nach JArbSchG erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.
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Wie bewerbe ich mich?
Unterlagen:
- schriftliche Bewerbung,
- Lebenslauf (tabellarisch),
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 9,
- Kopie des Jahreszeugnisses der Klasse 9,
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10 (kann nachgereicht werden) und
- ggf. Kopien von Praktikumsbeurteilungen o. Ä.
Bewerbungsfrist:
Ihre Bewerbung sollte bis zum 15. März 2012 bei uns vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können wir nicht mehr berücksichtigen.
Bewerbungsanschrift:
Wasser-/Abwasserzweckverband
Arnstadt und Umgebung,
Postfach 12 64,
99302 Arnstadt.
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Weitere Fragen?
Haben Sie weitere Fragen zur Ausbildung im Eigenbetrieb des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung? Bitte wenden Sie sich an unsere Personalsachbearbeiterin, Frau Sprenger.
→ Kontakt
Tel:     03628 609‑120
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Die TrinkwasserversorÂgung stellt allerdings nur einen Bereich unserer täglichen Arbeit dar. Ebenso wichtig ist nämÂlich der BeÂreich Abwasser. Die Beschäftigten in diesem Teil unseres Betriebes tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass biologisch einwandfrei gereinigtes Abwasser wieder unserer schönen Natur zugeführt werden kann. Die TrinkwasÂserversorgung und die Abwasserentsorgung sind nicht nur bedeutsam für die Infrastruktur einer Region, hier unseÂrem Verbandsgebiet, sondern stehen auch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Umweltschutz. Aus diesem Grunde nimmt in unserem Betrieb seit einigen Jahren die Ausbildung in den so genannten Umwelttechnischen Berufen („UT-Berufe“) den Schwerpunkt ein. Lediglich bei entspreÂchendem Bedarf bietet der Eigenbetrieb auch Ausbildungsstellen in anderen Berufsfeldern an.
In jedem Ausbildungsjahr stellt der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung in der Regel eine (1) Ausbildungsstelle zur Verfügung. Entsprechend der betrieblichen und personellen ErforÂdernisse erfolgt die AusbilÂdung dann im Bereich Abwasser oder im Bereich Wasser.