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Informationen zur Ausbildung
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Bereich Abwasser
Ablauf der Ausbildung
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Voraussetzungen
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Informationen zur Ausbildung beim Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Ausbildung in unserem Betrieb.


Allgemeine Informationen

Der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung bildet in seinem Eigenbetrieb regelmäßig Jugend­liche in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus. Die Ausbildung im Eigen­betrieb des Wasser‑/Abwasserzweckver­bandes Arnstadt und Umgebung ist sowohl im Bereich Trinkwasser als auch im Be­reich Abwasser interessant und abwechslungsreich.

Bereich Trinkwasser

Es muss an dieser Stelle sicher nicht hervorgehoben werden, welche Bedeutung der Versorgung der Bevölkerung in unserem Verbandsgebiet mit dem wich­tigsten Lebensmittel überhaupt ‑ sauberem, gesundem Trinkwasser ‑ zukommt. Darüber hinaus können wir den Betrieben im Industriegebiet „Erfurter Kreuz“ über einen Vorlagebehäl­ter und ein separates Betriebswassernetz auch sogenanntes Brauch- oder Betriebswasser, das einige Qualitäts­kriterien der Trinkwasserverordnung (TWVO) nicht gänzlich erfüllt, zur Verfügung stellen.


 

Bereich Abwasser

Kläranlage IchtershausenDie Trinkwasserversor­gung stellt allerdings nur einen Bereich unserer täglichen Arbeit dar. Ebenso wichtig ist näm­lich der Be­reich Abwasser. Die Beschäftigten in diesem Teil unseres Betriebes tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass biologisch einwandfrei gereinigtes Abwasser wieder unserer schönen Natur zugeführt werden kann. Die Trinkwas­serversorgung und die Abwasserentsorgung sind nicht nur bedeutsam für die Infrastruktur einer Region, hier unse­rem Verbandsgebiet, sondern stehen auch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Umweltschutz. Aus diesem Grunde nimmt in unserem Betrieb seit einigen Jahren die Ausbildung in den so genannten Umwelttechnischen Berufen („UT-Berufe“) den Schwerpunkt ein. Lediglich bei entspre­chendem Bedarf bietet der Eigenbetrieb auch Ausbildungsstellen in anderen Berufsfeldern an.


 

Ablauf der Ausbildung

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr besuchen die Auszubildenden externe Bildungseinrichtungen (je nach Aus­bildungs­beruf: Bildungsver­ein der Ver- und Entsorgungsunternehmen Thüringen e. V., Ausbildungsstätte Weimar [BVE] oder E.ON Thürin­ger Energie AG [Ausbildungszentrum Erfurt]). Für die Dauer der Grundlagenbildung (1. Aus­bildungsjahr) und Fachbildung (2. Ausbildungsjahr) und weitere Lehrgänge zur Vertiefung von Kenntnissen und Fertig­keiten sowie zur Prüfungsvorbereitung schließt der Wasser‑/Abwasserzweckverband Arnstadt und Um­ge­bung jeweils Ausbildungsvereinbarungen mit den genannten Einrichtungen ab.

Der Berufsschulunterricht findet in Blockform statt.

Kläranlage IchtershausenIn jedem Ausbildungsjahr stellt der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung in der Regel eine (1) Ausbildungsstelle zur Verfügung. Entsprechend der betrieblichen und personellen Erfor­dernisse erfolgt die Ausbil­dung dann im Bereich Abwasser oder im Bereich Wasser.


 

Ausbildungsverhältnisse

Die Ausbildungsverhältnisse im Eigenbetrieb bestimmen sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 in seiner jeweiligen Fassung sowie nach den Vorschriften der Tarifverträge für Auszubil­dende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besonde­rer Teil BBiG -, beide vom 13.09.2005, sowie den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kom­muna­len Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus sind das Jugendarbeitsschutz­gesetz sowie einschlägige Dienstver­einbarungen zu be­achten.

Der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung, Eigenbetrieb Arnstadt stellt für das Ausbildungsjahr 2012/2013 (Ausbildungsbeginn: 01.09.2012) eine Stelle im Betriebszweig Abwasser für eine Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik zur Verfügung. 

 

 

Ausbildungsberufe

In unserem Betrieb besteht die Möglichkeit zur Aus­bildung in den Berufen

Durch Klick auf einen der o. g. Ausbildungsberufe gelangen Sie zu dem entsprechenden Ausbildungsprofil und weiteren Infor­mationen.

Kurzübersicht: externe Bildungseinrichtungen, Berufsschulstandorte, zuständige Stellen

Kurzübersicht
Kurzübersicht

 

Fahrtkosten

WasserwerkDie Fahrtkosten zur Berufsschule bzw. überbetrieblichen Ausbildungsstätte bis zur Höhe der Kosten einer Fahr­karte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig ver­kehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) werden den Auszubildenden vom Wasser‑/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung (Eigen­betrieb) erstattet. Möglich­keiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z. B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen.

Fahrtkosten „zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen“ (Zwischen- bzw. Abschlussprüfung) werden, soweit die Prüfungen nicht in Arnstadt stattfinden, ebenfalls erstattet.


 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich eine Ausbildung beim Wasser‑/Abwasser­zweckverband Arnstadt und Umgebung absolvieren kann?

Schulische Leistungen

Für alle Berufe, die im Eigenbetrieb des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung ausge­bildet wer­den, sind  hohe theoretische und auch praktische Leistungen zwingende Voraussetzung. Deshalb sind (sehr) gute schulische Leistun­gen besonders wichtig. Für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung müssen wir min­destens einen guten Realschulabschluss (der Notendurch­schnitt im Jahreszeugnis der Klasse 9 sowie im Halbjahreszeugnis der Klasse 10 muss 2,0 oder besser sein) voraussetzen.

Bewerberinnen und Bewerber, deren schulische Leistungen diese Anforderung erfüllen, müssen in der Regel zu­nächst einen schriftlichen Eignungstest absolvieren. Das Ergebnis des schriftlichen Eignungstests entscheidet dann darüber, mit wel­chen Bewerberinnen und Bewerbern noch ein persönliches Gespräch (Vorstellungsgespräch) stattfindet.

Persönliche Eignung

Eine weitere Voraussetzung neben (sehr) guten (schulischen) Leistungen ist, dass die Bewerberinnen und Bewer­ber auch die „persönliche“ Eignung für den künftigen Ausbildungsberuf mitbringen. Dies bedeutet nicht nur, dass die Bewerberinnen und Bewerber überhaupt tatsächlich Interesse für den Ausbildungsberuf haben sollten (und sich für die Ausbildungsstelle in unserem Unternehmen z. B. nicht nur bewerben, weil eine Ausbildung im „Wunsch­beruf“ vielleicht nicht möglich ist).


Gesundheitliche Eignung

Auch die gesundheitliche Eignung für eine Ausbildung in unserem Betrieb muss gegeben sein. Wer bei­spielsweise unter Klaustrophobie („Platzangst“) leidet, sollte von einer Ausbildung beim Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung absehen. Bei der Ausübung dieser Be­rufe müssen unsere Beschäftigten nämlich teilweise in enge Schächte einsteigen oder es müssen (unterirdische) Regenrückhaltebecken gewartet und/oder gereinigt werden. (Regenrückhaltebecken sind [unterirdische] Spei­cherräume zur kurzfristigen Rückhaltung von in die Kanalisation eingeleite­tem Regenwasser. Sie dienen der Entlastung der Kanalisation bei starkem Regen.)

WasserwerkDas Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt ohnehin, dass Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, nur beschäftigt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht wor­den sind (sogenannte Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von die­sem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Deshalb muss die Bewerberin/der Bewerber, der/dem wir nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens für eine Ausbildungsstelle schließlich die Zusage erteilt haben, durch eine ent­sprechende ärztliche Bescheinigung die ge­sundheitliche Eignung für den vorgesehenen Ausbil­dungs­beruf nachweisen. Ohne eine solche Bescheinigung dür­fen wir keinen Ausbildungsvertrag abschließen.

Den Vordruck für die Erst- und auch die Nachuntersuchung nach JArbSchG erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.


 

Wie bewerbe ich mich?

Unterlagen:

  • schriftliche Bewerbung,
  • Lebenslauf (tabellarisch),
  • Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 9,
  • Kopie des Jahreszeugnisses der Klasse 9,
  • Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10 (kann nachgereicht werden) und
  • ggf. Kopien von Praktikumsbeurteilungen o. Ä.

Bewerbungsfrist:

Ihre Bewerbung sollte bis zum 15. März 2012 bei uns vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können wir nicht mehr berücksichtigen.

Bewerbungsanschrift:

Wasser-/Abwasserzweckverband
Arnstadt und Umgebung,
Postfach 12 64,
99302 Arnstadt.


 

Weitere Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zur Ausbildung im Eigenbetrieb des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung? Bitte wenden Sie sich an unsere Personalsachbearbeiterin, Frau Sprenger.

→ Kontakt

Tel:      03628 609‑120

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