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Ausbildungsverhältnisse

Die Ausbildungsverhältnisse im Eigenbetrieb bestimmen sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 in seiner jeweiligen Fassung sowie nach den Vorschriften der Tarifverträge für Auszubil­dende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besonde­rer Teil BBiG -, beide vom 13.09.2005, sowie den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kom­muna­len Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus sind das Jugendarbeitsschutz­gesetz sowie einschlägige Dienstver­einbarungen zu be­achten.

Der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung, Eigenbetrieb Arnstadt stellt für das Ausbildungsjahr 2012/2013 (Ausbildungsbeginn: 01.09.2012) eine Stelle im Betriebszweig Abwasser für eine Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik zur Verfügung.Â