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 AusbildungsverhältnisseDie Ausbildungsverhältnisse im Eigenbetrieb bestimmen sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 in seiner jeweiligen Fassung sowie nach den Vorschriften der Tarifverträge für AuszubilÂdende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und BesondeÂrer Teil BBiG -, beide vom 13.09.2005, sowie den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der komÂmunaÂlen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus sind das JugendarbeitsschutzÂgesetz sowie einschlägige DienstverÂeinbarungen zu beÂachten. Der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung, Eigenbetrieb Arnstadt stellt für das Ausbildungsjahr 2012/2013 (Ausbildungsbeginn: 01.09.2012) eine Stelle im Betriebszweig Abwasser für eine Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik zur Verfügung. Seite 5 von 11 |
