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 Fahrtkosten
Fahrtkosten „zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen“ (Zwischen- bzw. Abschlussprüfung) werden, soweit die Prüfungen nicht in Arnstadt stattfinden, ebenfalls erstattet. Seite 7 von 11 |
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 Fahrtkosten
Fahrtkosten „zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen“ (Zwischen- bzw. Abschlussprüfung) werden, soweit die Prüfungen nicht in Arnstadt stattfinden, ebenfalls erstattet. Seite 7 von 11 |