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Gesundheitliche Eignung

Auch die gesundheitliche Eignung für eine Ausbildung in unserem Betrieb muss gegeben sein. Wer bei­spielsweise unter Klaustrophobie („Platzangst“) leidet, sollte von einer Ausbildung beim Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung absehen. Bei der Ausübung dieser Be­rufe müssen unsere Beschäftigten nämlich teilweise in enge Schächte einsteigen oder es müssen (unterirdische) Regenrückhaltebecken gewartet und/oder gereinigt werden. (Regenrückhaltebecken sind [unterirdische] Spei­cherräume zur kurzfristigen Rückhaltung von in die Kanalisation eingeleite­tem Regenwasser. Sie dienen der Entlastung der Kanalisation bei starkem Regen.)

WasserwerkDas Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt ohnehin, dass Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, nur beschäftigt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht wor­den sind (sogenannte Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von die­sem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Deshalb muss die Bewerberin/der Bewerber, der/dem wir nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens für eine Ausbildungsstelle schließlich die Zusage erteilt haben, durch eine ent­sprechende ärztliche Bescheinigung die ge­sundheitliche Eignung für den vorgesehenen Ausbil­dungs­beruf nachweisen. Ohne eine solche Bescheinigung dür­fen wir keinen Ausbildungsvertrag abschließen.

Den Vordruck für die Erst- und auch die Nachuntersuchung nach JArbSchG erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.