Gesundheitliche EignungAuch die gesundheitliche Eignung für eine Ausbildung in unserem Betrieb muss gegeben sein. Wer beiÂspielsweise unter Klaustrophobie („Platzangst“) leidet, sollte von einer Ausbildung beim Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung absehen. Bei der Ausübung dieser BeÂrufe müssen unsere Beschäftigten nämlich teilweise in enge Schächte einsteigen oder es müssen (unterirdische) Regenrückhaltebecken gewartet und/oder gereinigt werden. (Regenrückhaltebecken sind [unterirdische] SpeiÂcherräume zur kurzfristigen Rückhaltung von in die Kanalisation eingeleiteÂtem Regenwasser. Sie dienen der Entlastung der Kanalisation bei starkem Regen.)
Den Vordruck für die Erst- und auch die Nachuntersuchung nach JArbSchG erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt. Seite 9 von 11 |

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt ohnehin, dass Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, nur beschäftigt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worÂden sind (sogenannte Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von dieÂsem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Deshalb muss die Bewerberin/der Bewerber, der/dem wir nach AbÂschluss des Auswahlverfahrens für eine Ausbildungsstelle schließlich die Zusage erteilt haben, durch eine entÂsprechende ärztliche Bescheinigung die geÂsundheitliche Eignung für den vorgesehenen AusbilÂdungsÂberuf nachweisen. Ohne eine solche Bescheinigung dürÂfen wir keinen Ausbildungsvertrag abschließen.