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Ferientätigkeit

beim Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung

Sie interessieren sich für einen unserer Ausbildungsberufe, wissen aber nicht, ob eine Aus­bildung in unserem Betrieb überhaupt das Richtige für Sie wäre? Kein Problem!

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Ferientätigkeit im Bereich Trinkwasser oder im Bereich Abwasser aus­zu­üben. Dabei können Sie unse­ren Betrieb bereits ein wenig kennenlernen - und wir Sie.


 

Sie sollten beachten, ...

  • dass Sie mindestens 15 Jahre alt sein müssen, damit wir Sie beschäftigen dürfen. So be­stimmt es das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
  • dass Sie die Erlaubnis Ihrer Eltern für die Ferientätigkeit benötigen, wenn Sie noch nicht volljäh­rig sind.
  • dass wir nur in begrenztem Umfang Ferienarbeitsplätze zur Verfügung stellen können. Bewer­ben Sie sich des­halb möglichst frühzeitig! Vorzugsweise vergeben wir die Plätze natür­lich an Jugendliche, die sich auch für eine spätere Ausbildung in unserem Betrieb interessie­ren. Prinzipiell gilt jedoch: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“

Am sinnvollsten ist es, wenn Sie sich vorab telefonisch oder per E-Mail erkundigen, ob wir in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum nicht bereits „ausgebucht“ sind. Wegen des großen Interesses an unse­ren Praktikums- und Ferienarbeitsplätzen kann das nämlich durchaus der Fall sein. In Absprache mit Ihnen „reservieren“ wir Ihnen dann aber gern einen Ferienarbeitsplatz im nächsten freien Zeitraum.

  • dass Sie eine (mindestens) zweiwöchige Ferientätigkeit ausüben sollten, wenn Sie sich für eine Ausbildung in unserem Betrieb interessieren und sich einen „ordentlichen Überblick“ verschaffen möchten.
  • dass in Arnstadt („Wasserwerk Schönbrunn“) lediglich der Verwaltungsbereich des Wasser‑/Abwasserzweck­verbandes Arnstadt und Umgebung ansässig ist. Der Beschäftigungsort während der Ferientätigkeit ist hin­gegen Ichtershausen. Dort befinden sich unsere Bereiche Trinkwasser und Abwasser.
  • Naturgemäß wird man während einer Ferientätigkeit in erster Linie mit Hilfsarbeiten beschäf­tigt. Schließlich, so sagt bekanntlich das Sprichwort, ist „noch kein Meister vom Himmel gefal­len“. Man erhält jedoch einen Einblick in die Vielfalt unserer Aufgaben, die letztlich darin mün­den, Menschen und Betriebe in unserem Verbandsgebiet Tag und Nacht zuverlässig mit Trinkwasser zu versorgen und jederzeit das anfallende Abwasser ord­nungsgemäß zu ent­sorgen.

Unsere Arbeit ist so­wohl im Bereich Trinkwasser als auch im Bereich Abwasser interessant und ab­wechslungs­reich. Einerseits wird hochmoderne Computertechnik angewendet und andererseits wer­den, z. B. von unserem Haus­anschlussteam im Bereich Wasser, teilweise Handschach­tungsarbeiten mit Schaufel, Spaten o. Ä. ausgeführt, wäh­rend parallel mit (schwerem) Baugerät gearbeitet werden muss.


Interessiert? Prima!

Vollständige Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugniskopien o. Ä. benötigen wir für die Ferientätigkeit nicht von Ihnen. Es genügt vielmehr eine Kurzbewerbung. Am besten verwenden Sie unser vorbereitetes Bewer­bungs­formular. So erhalten wir alle erforderlichen Daten, die wir für Ihren Ferienarbeitsvertrag benöti­gen.

Sie können das Bewerbungsformular am Rechner ausfüllen und dann einfach ausdrucken. Bitte die Unterschrift nicht vergessen!

Ihre Kurzwerbung können Sie gern persönlich in unserer Verwaltung in Arn­stadt, Schönbrunn 9, abge­ben (mög­lichst nach vorheriger Termin­absprache unter Telefon 03628 609‑120) oder einfach per Post schicken an:

Wasser-/Abwasserzweckverband
Arnstadt und Umgebung,
Postfach 12 64,
99302 Arnstadt
.

In der Regel erhalten Sie von uns innerhalb weniger Tage eine schriftliche Bestätigung und wei­tere Informationen zu Ihrer Ferientätigkeit.


Organisatorisches:

Wichtig: Sie absolvieren zwar "nur" eine Ferientätigkeit in unserem Betrieb, dennoch gelten auch für Sie die üblichen Arbeitsschutzbestimmungen. Sie benötigen deshalb für eine Ferientätigeit in unseren Bereichen Wasser oder Abwasser zwingend Arbeitsschutzschuhe für Metallberufe. Wir können Ihnen solches Schuhwerk aus hygienischen Gründen leider nicht zur Verfügung stellen. Dafür haben Sie sicher Verständnis.

Unsere Arbeitszeiten:
montags bis donnerstags  06:45 Uhr bis 15:45 Uhr
freitags                              06:45 Uhr bis 14:30 Uhr

Pausenzeiten:
Frühstück                           09:00 Uhr bis 09:15 Uhr
Mittag                                12:00 Uhr bis 12:30 Uhr

(Die Pausenzeiten können sich infolge dienstlicher Not­wendigkeiten verschieben.)

Unterlagen:

Wenn Sie von uns eine schriftliche Zusage für die Ferientätigkeit erhalten haben, benötigen wir von Ihnen auch eine Lohnsteuerkarte für das jeweils laufende Jahr, die Sie bei Ihrem zuständigen Ein­wohnermeldeamt erhalten. Außerdem müssen Sie uns eine (im Zeitraum Ihrer Ferientätigkeit) aktuelle Schulbescheinigung vorlegen. Beden­ken Sie, dass die Schulsekretariate in den Ferien nicht immer durchgängig besetzt sind, deshalb sollten Sie sich die Bescheinigung rechtzeitig besorgen (z. B. vor dem Beginn der Sommerferien!).

Für Ferientätigkeiten wird ein ordentlicher befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Sie erhalten für die Dauer der Ferientätigkeit ein Entgelt von 5,00 Euro pro Arbeitsstunde, das nach Ablauf der Ferientätigkeit (zum Ende des Monats) angewiesen wird.

Noch Fragen zur Ferientätigkeit?

Rufen Sie uns an: 03628 609­‑120

... oder schreiben Sie eine E-Mail:
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