Organisatorisches: Pausenzeiten: (Die Pausenzeiten können sich infolge dienstlicher NotÂwendigkeiten verschieben.) Unterlagen: Wenn Sie von uns eine schriftliche Zusage für die Ferientätigkeit erhalten haben, benötigen wir von Ihnen auch eine Lohnsteuerkarte für das jeweils laufende Jahr, die Sie bei Ihrem zuständigen EinÂwohnermeldeamt erhalten. Außerdem müssen Sie uns eine (im Zeitraum Ihrer Ferientätigkeit) aktuelle Schulbescheinigung vorlegen. BedenÂken Sie, dass die Schulsekretariate in den Ferien nicht immer durchgängig besetzt sind, deshalb sollten Sie sich die Bescheinigung rechtzeitig besorgen (z. B. vor dem Beginn der Sommerferien!). Für Ferientätigkeiten wird ein ordentlicher befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Sie erhalten für die Dauer der Ferientätigkeit ein Entgelt von 5,00 Euro pro Arbeitsstunde, das nach Ablauf der Ferientätigkeit (zum Ende des Monats) angewiesen wird. Noch Fragen zur Ferientätigkeit? Rufen Sie uns an: 03628 609Â‑120 ... oder schreiben Sie eine E-Mail: Seite 4 von 5 |
