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Ferientätigkeit
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Organisatorisches:

Wichtig: Sie absolvieren zwar "nur" eine Ferientätigkeit in unserem Betrieb, dennoch gelten auch für Sie die üblichen Arbeitsschutzbestimmungen. Sie benötigen deshalb für eine Ferientätigeit in unseren Bereichen Wasser oder Abwasser zwingend Arbeitsschutzschuhe für Metallberufe. Wir können Ihnen solches Schuhwerk aus hygienischen Gründen leider nicht zur Verfügung stellen. Dafür haben Sie sicher Verständnis.

Unsere Arbeitszeiten:
montags bis donnerstags  06:45 Uhr bis 15:45 Uhr
freitags                              06:45 Uhr bis 14:30 Uhr

Pausenzeiten:
Frühstück                           09:00 Uhr bis 09:15 Uhr
Mittag                                12:00 Uhr bis 12:30 Uhr

(Die Pausenzeiten können sich infolge dienstlicher Not­wendigkeiten verschieben.)

Unterlagen:

Wenn Sie von uns eine schriftliche Zusage für die Ferientätigkeit erhalten haben, benötigen wir von Ihnen auch eine Lohnsteuerkarte für das jeweils laufende Jahr, die Sie bei Ihrem zuständigen Ein­wohnermeldeamt erhalten. Außerdem müssen Sie uns eine (im Zeitraum Ihrer Ferientätigkeit) aktuelle Schulbescheinigung vorlegen. Beden­ken Sie, dass die Schulsekretariate in den Ferien nicht immer durchgängig besetzt sind, deshalb sollten Sie sich die Bescheinigung rechtzeitig besorgen (z. B. vor dem Beginn der Sommerferien!).

Für Ferientätigkeiten wird ein ordentlicher befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Sie erhalten für die Dauer der Ferientätigkeit ein Entgelt von 5,00 Euro pro Arbeitsstunde, das nach Ablauf der Ferientätigkeit (zum Ende des Monats) angewiesen wird.

Noch Fragen zur Ferientätigkeit?

Rufen Sie uns an: 03628 609­‑120

... oder schreiben Sie eine E-Mail:
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