Wasserschutzgebiete sind meist die Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen. Hier gelten besondere Auflagen und Verbote, um Verunreinigungen des Wassers auszuschließen.
Die Einzugsgebiete der öffentlichen Wassergewinnungsanlagen (z. B. Quellfassungen, Brunnenanlagen, Trinkwassertalsperren etc.), die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, sind durch behördlich festgesetzte Wasserschutzgebiete per Beschluss oder Verordnung geschützt. Diese sind entsprechend dem unterschiedlichen Gefährdungsrisiko in den Fassungsbereich „Zone I“ der engeren Schutzzone „Zone II“ und der weiteren Schutzzone „Zone III“ unterteilt, in denen aus Vorsorgegründen weitere Maßnahmen, Nutzungsbeschränkungen und Verbote gelten. In diesen Schutzgebieten ist das Bauen verboten, eingeschränkt oder nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Bei Bauvorhaben in Wasserschutzzonen sollte man sich rechtzeitig bei der Unteren Wasserbehörde oder beim zuständigen Träger der Trinkwasserschutzzone informieren.
Im Bereich des Verbandsgebietes des WAZV Arnstadt und Umgebung liegen nachfolgende Wasserschutzgebiete: Trinkwasserschutzzone.pdf
Für weitere Fragen zu den Wasserschutzgebieten im Bereich des Verbandsgebietes stehen wir Ihnen gerne auch zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an unseren Bereich Technik (Tel.: 03628 609-124).