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Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)

Die Abwasserbeseitigung stellt eine von den kommunalen Aufgabenträgern wahrzunehmende Pflichtaufgabe dar. Im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung ist der Planungs- und Realisierungsstand zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Abwasserableitung und behandlung nach gesetzlichen Bestimmungen dargelegt. Derzeit ist das fortgeschriebene ABK 2013 mit seinen drei Änderungen verbindlich.

Das ABK ist gemäß § 48 Absatz 3 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) alle sechs Jahre, gerechnet ab dem 30. Juni 2014, sowie bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben. Hieraus resultierend und unter Beachtung der Informationsbriefe Abwasser Nr. 4.1/2019 vom 29.07.2019 und Nr. 4.2/2019 vom 30.08.2019 sowie des Erlasses „Wasserwirtschaftliche Gründe“ zu § 47 Abs. 3 Sätze 2 und 3 ThürWG vom 25.10.2019 des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) wurde die IV. Fortschreibung ABK 2020 als Gesamtkonzept erarbeitet, die durch die Verbandsversammlung des Zweckver¬bandes am 08.07.2020 beschlossen wurde. Gemäß § 48 Absatz 2 ThürWG hat die öffentliche Bekanntgabe zu erfolgen.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sowie die Unteren Wasserbehörden der Landkreise Ilm-Kreis und Weimarer Land wurden gemäß § 48 Absatz 1 ThürWG bei der Erstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beteiligt.

Die IV. Fortschreibung des ABK 2020 weist gegenüber dem ABK 2013 zahlreiche Änderungen auf. Dies betrifft neben bislang zeitlich geplanten Anschlussmaßnahmen auch Gebiete bzw. Einleiter, die dauerhaft nicht an zentrale Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen werden und deren Abwasserbehandlung dauerhaft über biologische Kleinkläranlagen zu erfolgen hat. Insbesondere weisen wir hier auf den Ort Gügleben der Gemeinde Elleben hin, der sowohl aus zeitlichen Gründen als auch wegen wirtschaftlicher Prämissen nicht mehr zum Anschluss an eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage kommt.

Zeitlich sind die Anschlussmaßnahmen als kurzfristig zu realisierende Anschlussmaßnahmen im Zeitraum von 2020 bis 2027 neu gegliedert. Die mittelfristige Betrachtung bezieht sich dabei neu auf den Zeitraum von 2028 bis 2030. Der langfristige Entwicklungszeitraum umfasst den Endausbau der gesamten Entwässerungseinrichtung ab 2031.

Zudem waren zur Erfüllung der Gewässergüteanforderungen im anstehenden dritten Bewirtschaftungszeitraum der Maßnahmenplanung des Freistaates Thüringen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von 2022 bis 2027 entsprechende abwassertechnische Maßnahmen zur Frachtreduktion in die Oberwasserkörper Wipfra, Mittlere Ilm und Untere Apfelstädt gemäß Schreiben des TLUBN vom 31.03.2020 neu aufzunehmen, die durch den WAZV bis 2027 verbindlich umzusetzen sind.
Schwerpunkte stellen zum Oberwasserkörper (OWK) Wipfra Anschlussmaßnahmen in den Orten Elxleben, Elleben, Osthausen, Werningsleben, Wüllersleben einschließlich Erweiterung der Gruppenkläranlagen (GKA) Bösleben, Görbitzhausen, Roda und Branchewinda inkl. Erweiterung der GKA Marlishausen dar. Zum OWK Mittlere Ilm stehen Anschlussmaßnahmen in Kranichfeld, Stedten, Tonndorf, Nauendorf, Klettbach, Schell-roda, Stadtilm, Großliebringen, Griesheim einschließlich Neubau der GKA Griesheim und Dörnfeld an. Mit Blick auf den OWK Untere Apfelstädt sollen Maßnahmen in Holzhausen und in Sülzenbrücken mit Neubau der Ortskläranlage zur Umsetzung kommen.

Die biologische Abwasserbehandlung über grundstückseigene Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik stellt je nach zeitlicher Einordnung der Anschlussmaßnahme sowie des Gebietes, welches dauerhaft nicht zum Anschluss kommt, zukünftig einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt dar. Insbesondere schließt dies die ländlich strukturierten Gebiete ein, in denen bislang keine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbehandlung über Kleinkläranlagen erfolgt.

Weiterhin sind im ABK 2020 relevante Einzugsgebiete ausgewiesen, für die Förderungen von Kleinkläranlagen nach der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des TMLUEN vom 18.07.2018 gewährt werden können.

Beiliegender Anlage ist der zeitlich geplante Anschluss der Orte zu entnehmen.

Wenn weitere Informationen zur IV. Fortschreibung des ABK 2020 gewünscht werden, so setzen Sie sich direkt mit dem Zweckverband unter 03628 609-124 in Verbindung. Wir geben Ihnen gern einen Termin und benennen Ihren Ansprechpartner. Die öffentliche Bekanntgabe des ABK 2020 erfolgt in den Amtsblättern der Landkreise Ilm-Kreis und Weimarer Land.