Du solltest beachten, ...
- dass Du mindestens 15 Jahre alt sein musst, damit wir Dich überhaupt beschäftigen dürfen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt außerdem, dass Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien beschäftigt werden dürfen. Die restlichen Ferien dienen der Erholung.
- dass Du die Erlaubnis Deiner Eltern für die Ferientätigkeit benötigst, weil Du noch nicht volljährig bist.
- dass wir nur in begrenztem Umfang Ferienarbeitsplätze zur Verfügung stellen können. Bewirb Dich deshalb möglichst frühzeitig! Vorzugsweise vergeben wir die Plätze natürlich an Jugendliche, die sich auch für eine spätere Ausbildung in unserem Betrieb interessieren. Prinzipiell gilt jedoch: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Am sinnvollsten ist es, wenn Du Dich vorab telefonisch oder per E-Mail erkundigst, ob wir in dem von Dir gewünschten Zeitraum nicht bereits „ausgebucht“ sind. Wegen des großen Interesses an unseren Praktikums- und Ferienarbeitsplätzen kann das nämlich durchaus der Fall sein. In Absprache mit Dir „reservieren“ wir Dir dann aber gern einen Ferienarbeitsplatz im nächsten freien Zeitraum.
- dass für uns eine Ferientätigkeit eine ganze Menge „bürokratischen Aufwand“ bedeutet. Deshalb genehmigt der Werkleiter nur noch Ferientätigkeiten, die (mindestens) zwei Wochen dauern. Wenn Du Dich für eine Ausbildung in unserem Betrieb interessierst und Dir einen „ordentlichen Überblick“ verschaffen möchtest, ist ein längerer Zeitraum sowieso sinnvoller.
- dass in Arnstadt („Wasserwerk Schönbrunn“) nur der Verwaltungsbereich des Wasser /Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung ansässig ist. Der Beschäftigungsort während der Ferientätigkeit ist der Ortsteil Ichtershausen der Gemeinde Amt Wachsenburg. Dort befinden sich unsere Bereiche Trinkwasser und Abwasser.
Naturgemäß wird man während einer Ferientätigkeit in erster Linie mit Hilfsarbeiten beschäftigt. Schließlich, so sagt bekanntlich das Sprichwort, ist „noch kein Meister vom Himmel gefallen“. Man erhält jedoch einen Einblick in die Vielfalt unserer Aufgaben, die letztlich darin münden, Menschen und Betriebe in unserem Verbandsgebiet Tag und Nacht zuverlässig mit Trinkwasser zu versorgen und jederzeit das anfallende Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen. Unsere Arbeit ist sowohl im Bereich Trinkwasser als auch im Bereich Abwasser interessant und ab-wechslungsreich. Einerseits wird hochmoderne Computertechnik angewendet und andererseits führt z. B. unser Hausanschlussteam im Bereich Trinkwasser teilweise Handschach-tungsarbeiten mit Schaufel, Spaten o. Ä. aus, während parallel mit (schwerem) Baugerät gearbeitet werden muss.
Interessiert? Prima!
Anschließend schickst du deine Kurzbewerbung per Post an:
Wasser-/Abwasserzweckverband
Arnstadt und Umgebung,
Postfach 12 64,
99302 Arnstadt.
Natürlich kannst Du Deine Bewerbung auch gern persönlich in unserer Verwaltung in Arnstadt, Schönbrunn 9, abgeben oder in unseren Briefkasten am Wasserwerk einwerfen, wenn Du in der Nähe bist/wohnst. In der Regel erhältst Du dann innerhalb weniger Tage von uns eine schriftliche Bestätigung und weitere Informationen zu Deiner Ferientätigkeit.
Hier kannst Du Dir unsere Informationen zur Ferientätigkeit ausdrucken. Ferientätigkeit Ausdruck
Zum Ende noch Organisatorisches:
Unsere Arbeitszeiten: | Pausenzeiten: | ||||
montags bis donnerstags | 06:45 Uhr bis 15:45 Uhr | Frühstück | 09:00 Uhr bis 09:15 Uhr | ||
freitags | 06:45 Uhr bis 14:30 Uhr | Mittag | 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr | ||
(Die Pausenzeiten können sich infolge dienstlicher Notwendigkeiten verschieben.) |
Noch Fragen zur Ferientätigkeit?
Kontakt zu Frau Sprenger aufnehmen.