Ferientätigkeit beim WAZV

Du interessierst Dich „vielleicht“ für einen unserer Ausbildungsberufe, weißt aber nicht, ob eine Ausbildung in unserem Betrieb überhaupt das Richtige für Dich wäre? Kein Problem!

Wir bieten Jugendlichen die Möglichkeit, eine Ferientätigkeit im Bereich Trinkwasser oder im Bereich Abwasser auszuüben. Dabei kannst Du unseren Betrieb bereits ein wenig kennenlernen - und wir Dich.
Du solltest beachten, ...
  • dass Du mindestens 15 Jahre alt sein musst, damit wir Dich überhaupt beschäftigen dürfen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt außerdem, dass Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien beschäftigt werden dürfen. Die restlichen Ferien dienen der Erholung.

  • dass Du die Erlaubnis Deiner Eltern für die Ferientätigkeit benötigst, weil Du noch nicht volljährig bist.

  • dass wir nur in begrenztem Umfang Ferienarbeitsplätze zur Verfügung stellen können. Bewirb Dich deshalb möglichst frühzeitig! Vorzugsweise vergeben wir die Plätze natürlich an Jugendliche, die sich auch für eine spätere Ausbildung in unserem Betrieb interessieren. Prinzipiell gilt jedoch: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Am sinnvollsten ist es, wenn Du Dich vorab telefonisch oder per E-Mail erkundigst, ob wir in dem von Dir gewünschten Zeitraum nicht bereits „ausgebucht“ sind. Wegen des großen Interesses an unseren Praktikums- und Ferienarbeitsplätzen kann das nämlich durchaus der Fall sein. In Absprache mit Dir „reservieren“ wir Dir dann aber gern einen Ferienarbeitsplatz im nächsten freien Zeitraum.

  • dass für uns eine Ferientätigkeit eine ganze Menge „bürokratischen Aufwand“ bedeutet. Deshalb genehmigt der Werkleiter nur noch Ferientätigkeiten, die (mindestens) zwei Wochen dauern. Wenn Du Dich für eine Ausbildung in unserem Betrieb interessierst und Dir einen „ordentlichen Überblick“ verschaffen möchtest, ist ein längerer Zeitraum sowieso sinnvoller.

  • dass in Arnstadt („Wasserwerk Schönbrunn“) nur der Verwaltungsbereich des Wasser /Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung ansässig ist. Der Beschäftigungsort während der Ferientätigkeit ist der Ortsteil Ichtershausen der Gemeinde Amt Wachsenburg. Dort befinden sich unsere Bereiche Trinkwasser und Abwasser.
Naturgemäß wird man während einer Ferientätigkeit in erster Linie mit Hilfsarbeiten beschäftigt. Schließlich, so sagt bekanntlich das Sprichwort, ist „noch kein Meister vom Himmel gefallen“. Man erhält jedoch einen Einblick in die Vielfalt unserer Aufgaben, die letztlich darin münden, Menschen und Betriebe in unserem Verbandsgebiet Tag und Nacht zuverlässig mit Trinkwasser zu versorgen und jederzeit das anfallende Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen. Unsere Arbeit ist sowohl im Bereich Trinkwasser als auch im Bereich Abwasser interessant und ab-wechslungsreich. Einerseits wird hochmoderne Computertechnik angewendet und andererseits führt z. B. unser Hausanschlussteam im Bereich Trinkwasser teilweise Handschachtungsarbeiten mit Schaufel, Spaten o. Ä. aus, während parallel mit (schwerem) Baugerät gearbeitet werden muss.
Interessiert? Prima!
Vollständige Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugniskopien o. Ä. benötigen wir für die Ferientätigkeit nicht von Dir. Es genügt eine Kurzbewerbung. Am besten verwendest Du unser vorbereitetes Bewerbungsformular. So haben wir erst einmal alle erforderlichen Angaben, die wir für Deinen Ferienarbeitsvertrag benötigen.

Du kannst das Bewerbungsformular am Rechner ausfüllen und dann ausdrucken. Bitte die Unterschrift nicht vergessen!
Anschließend schickst du deine Kurzbewerbung per Post an:

Wasser-/Abwasserzweckverband
Arnstadt und Umgebung, 
Postfach 12 64,
99302 Arnstadt.

Natürlich kannst Du Deine Bewerbung auch gern persönlich in unserer Verwaltung in Arnstadt, Schönbrunn 9, abgeben oder in unseren Briefkasten am Wasserwerk einwerfen, wenn Du in der Nähe bist/wohnst. In der Regel erhältst Du dann innerhalb weniger Tage von uns eine schriftliche Bestätigung und weitere Informationen zu Deiner Ferientätigkeit.
Zum Ende noch Organisatorisches:
Unsere Arbeitszeiten:
Arbeitszeiten
Pausenzeiten
montags bis donnerstags
06:45 Uhr bis 15:45 Uhr

freitags
06:45 Uhr bis 13:00 Uhr
Frühstück
09:00 Uhr bis 09:15 Uhr

Mittag
12:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Für die Ferientätigkeit schließen wir einen ordentlichen befristeten Arbeitsvertrag mit Dir. Du erhältst bei uns ein Entgelt von 5,00 Euro pro Arbeitsstunde, das nach Ablauf der Ferientätigkeit (zum Ende des Monats) angewiesen wird.

In erster Linie für die Abrechnung Deines Entgelts benötigen wir noch einige Daten und Unterlagen von Dir. Dafür schicken wir Dir zusammen mit unserer Bestätigung für Deine Ferientätigkeit noch verschiedene Formulare. Außerdem musst Du uns eine (im Zeitraum Deiner Ferientätigkeit) aktuelle Schulbescheinigung vorlegen. Bedenke bitte, dass die Schulsekretariate in den Ferien nicht immer durchgängig besetzt sind, deshalb solltest Du Dir die Bescheinigung rechtzeitig besorgen (z. B. vor dem Beginn der Sommerferien!).

Wichtig: Du absolvierst zwar „nur“ eine Ferientätigkeit in unserem Betrieb, dennoch gelten auch für Dich die üblichen Arbeitsschutzbestimmungen. Du benötigst deshalb für die Ferientätigkeit zwingend Arbeitsschutzschuhe für Metallberufe. Wir können Dir solches Schuhwerk aus hygienischen Gründen leider nicht zur Verfügung stellen. Dafür hast Du sicher Verständnis.
Noch Fragen zur Ferientätigkeit?
Kontakt zu Frau Sprenger aufnehmen.
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