Kleinkläranlagen (KKA)
Neben den Eigenkontrollen müssen Kleinkläranlagen zur Sicherung des störungsfreien Betriebes regelmäßig gewartet werden. Der steigende Technisierungsgrad der Kleinkläranlagen erfordert dabei eine qualitätsgerechte Wartung, um Gewässerbelastungen durch falsch oder schlecht gewartete Kleinkläranlagen auszuschließen. Nach den Bestimmungen der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung (ThürKKAVO) müssen Kleinkläranlagen in Thüringen deshalb durch Fachbetriebe gewartet werden, die über ein gültiges Zertifikat der DWA nach dem Zertifizierungssystem zur Gütesicherung der Wartung von Kleinkläranlagen verfügen und in deren Zertifizierungsverzeichnis veröffentlicht sind.
Gern unterbreiten wir Ihnen als ebenfalls zertifiziertes Unternehmen ein Vertragsangebot für die fachgerechte Wartung Ihrer Kleinkläranlage. Bitte füllen Sie hierzu das nachstehende Kontaktformular aus:
Eigenwartungen sind in Anlehnung an § 5 Absatz 6 ThürKKAVO nur zulässig, wenn nachweislich die Fachkunde „Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen“ bei der DWA (fachkundige Eigenwartung) erworben wurde und eine technische Mindestausstattung zur Verfügung steht.
Beachten Sie bitte auch, dass Umfang und Anzahl der Wartungen pro Jahr von der bauaufsichtlichen Zulassung der jeweiligen Kleinkläranlage abhängig sind. Abweichungen gefährden den Anlagenbetrieb und sind somit nicht zulässig. Das Wartungsunternehmen muss ein Protokoll über die Wartung erstellen und dem Zweckverband sowie der zuständigen Unteren Wasserbehörde digital im Format der DiWa-Schnittstelle (DiWa steht für Digitales Wartungsprotokoll) übermitteln.
Für das Senden der Wartungsprotokolle an den Zweckverband wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
diwa[a]wazv-arnstadt.de