Informationen zur Ausbildung beim Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung

Der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung bildet in seinem Eigenbetrieb regelmäßig Jugendliche in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus. Den Schwerpunkt nimmt dabei seit einigen Jahren die Ausbildung in den so genannten Umwelttechnischen Berufen („UT-Berufe“) ein, d. h., die Ausbildung zur
oder zur
Bei Bedarf bilden wir auch in anderen Berufen aus, nämlich als
Rohrleitungsbauer
Ausbildungsprofil
oder
Die Ausbildungsverhältnisse im Eigenbetrieb bestimmen sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 in seiner jeweiligen Fassung sowie nach den Vorschriften der Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG -, beide vom 13.09.2005, sowie den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus sind das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie einschlägige Dienstvereinbarungen zu beachten.

Die Ausbildung ist sowohl im Bereich Trinkwasser als auch im Bereich Abwasser interessant und abwechslungsreich und dauert in beiden Berufen drei Jahre.

Ab Beginn der Ausbildung nehmen die Auszubildenden für etwa eineinhalb Jahre an speziellem fachpraktischen Unterricht in der Ausbildungsstätte Weimar des BVE (Bildungsverein der Ver- und Entsorgungsunternehmen Thüringen e. V.) teil. Im dritten Jahr finden in der Ausbildungsstätte des BVE dann noch Lehrgänge zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie zur Prüfungsvorbereitung statt. Der theoretische Unterricht wird in der Berufsschule erteilt.
Für die Auszubildenden des WAZV Arnstadt und Umgebung gelten seit 01.10.2005 der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil - sowie der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) Besonderer Teil BBiG - in der jeweils aktuellen Fassung, die für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils gilt.

Unsere Auszubildenden erhalten Ausbildungsentgelt wie nachstehend:

1. Ausbildungsjahr 1.068,26 €
2. Ausbildungsjahr 1.118,20 €
3. Ausbildungsjahr 1.164,02 €

In jedem Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden außerdem einen Lernmittelzuschuss von 50,00 Euro brutto, der in der Regel mit dem Ausbildungsentgelt im ersten Monat des jeweiligen Ausbildungsjahres gezahlt wird.

Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung erhalten Auszubildende eine vermögenswirksame Leistung von 13,29 € monatlich. Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem den Ausbildenden die erforderlichen Angaben mitgeteilt werden, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres.

Auszubildende erhalten mit dem Ausbildungsentgelt für den Monat November eine tarifliche Jahressonderzahlung. Die Jahressonderzahlung beträgt 90 % des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts. Im ersten Ausbildungsjahr wird die Jahressonderzahlung anteilig gemäß der Anzahl der Beschäftigungsmonate ausgezahlt; Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1. Dezember noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis.

Nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung erhalten Auszubildende eine Abschlussprämie von 400,00 € (als Einmalzahlung). Sie ist nach Bestehen der Abschlussprüfung fällig.

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